Kosten

Aufgrund des erhöhten Eigenanteils an den Behandlungskosten spielen die finanziellen Aspekte einer Kinderwunsch-Therapie eine wichtige Rolle. 

 

Das Land Sachsen und der Bund unterstützen Paare, die eine künstliche Befruchtung benötigen finanziell. Das entsprechende Formular können Sie sich einfach in unserem Download-Centerherunterladen.

Gesetzliche Krankenversicherung

 

Seit dem 1. Januar 2004 schreibt das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) vor, dass gesetzlich versicherte Paare die Kosten für bestimmte Kinderwunsch-Leistungen zur Hälfte selbst tragen müssen.

 

Wichtig: Zu 100% übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für sämtliche Leistungen der Ursachen-Abklärung (Diagnostik) sowie für die VZO-Behandlung.

 

Im Falle einer intrauterinen Insemination (IUI) nach hormoneller Stimulation und mit dem Samen des Ehemannes tragen  Krankenkassen 50% der Kosten für 3 Zyklen. Dies gilt ebenso für eine Therapie mit IVF oder ICSI, auch hier übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse 50% der Kosten für maximal 3 Zyklen. Tritt nach IUI, IVF oder ICSI-Behandlung eine Schwangerschaft ein, so trägt die Gesetzliche Kasse die Kosten für einen nochmaligen Zyklus. Dabei ist es egal, wie die Schwangerschaft beendet wird.

 

Voraussetzungen für die 50%ige Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkasse:

 

Genehmigter Behandlungsplan, der vor Behandlungsbeginn bei der gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen ist

Dieser erfordert:

 

  • Alter der Frau: 25.-39. Lebensjahr
  • Alter des Mannes: 25.-49. Lebensjahr
  • Das Paar muss miteinander verheiratet sein.
  • Die mögliche Zykluszahl darf noch nicht ausgeschöpft sein.

 

Ausschluss der 50%igen Kostenübernahme durch die Gesetzlichen Krankenkassen bei:

 

  • nicht eingehaltenen Altersgrenzen
  • nicht miteinander verheirateten Paaren
  • Zustand nach Sterilisation bei Mann oder Frau
  • Spendersamen-Behandlung als Insemination / IVF- oder ICSI-Therapie
  • positivem HIV-Test bei Mann oder Frau

 

Kostenaufstellung des Eigenanteils (50%iger Eigenanteil)

 

  • IUI ca. 150 bis 160 Euro und Medikamente (50 - 150 Euro)
  • IVF ca. 1.500 Euro (mit Medikamenten- und Narkosekosten)
  • ICSI ca. 1.800 Euro (mit Medikamenten- und Narkosekosten)

 

Näheres zur Förderung finden Sie auch unter Dowloads.

Finanzielle Förderung durch den Freistaat Sachsen

 

Sächsische Paare, die eine IVF- oder ICSI-Therapie benötigen, können vom Land Sachsen und vom Bund eine finanzielle Unterstützung erhalten und so ihren Eigenanteil an den Kosten deutlich reduzieren.

 

Voraussetzungen für die Förderung

Vorlage eines durch die GKV genehmigten Behandlungsplanes

Nachweis vom Einwohnermeldeamt, daß beide Eheleute seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben

es besteht kein Leistungsanspruch gegenüber einer Privaten Krankenkasse

die IVF- oder ICSI-Behandlung muss in einem sächsischen Kinderwunsch-Zentrum stattfinden

 

Leistungsumfang

  • für den 1. bis 3. Zyklus max. 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI)
  • für den 4. Zyklus 1600 Euro (IVF) bzw. 1800 Euro (ICSI)

 

Gefördert wird die ärztliche Leistung, Medikamente und Sachkosten tragen Patienten zu 50% selbst.

 

Unter bestimmten Bedingungen können auch unverheiratete heterosexuelle Paare eine finanzielle Unterstützung erhalten. Weitere Informationen finden Sie im Dowload-Center.

Lassen Sie sich gern von uns beraten.

Vor Aufnahme der Behandlung empfiehlt sich das Einreichen eines Kostenübernahme-Planes bei der Privaten Krankenversicherung und die schriftliche Kostenübernahme des Versicherers. In Abhängigkeit vom Vertrag mit dem Versicherten entscheidet jede Versicherung individuell über die Höhe der Kosten und die Menge der Zyklen, die übernommen werden.